Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar: "Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen Fortschritts immer wichtiger wird. Das Urteil leistet einen großen Beitrag zur Stärkung des Datenschutzes. Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur für verfassungswidrig, sondern für nichtig erklärt wurden. Dies ist die schärfste Form der Rüge, die das Gericht gegenüber dem Gesetzgeber aussprechen kann. Die in Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden."
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Eingeschickt von
rdehmlow
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Veröffentlicht:
03.03.2010